Zum 1. Juli 2025 sind in Nordrhein-Westfalen wichtige Änderungen gerichtlicher Zuständigkeiten in Kraft getreten.
Besonders das Oberlandesgericht Hamm wird von diesen Neuerungen in zentraler Weise erfasst: Es übernimmt landesweit zusätzliche Aufgaben, die auf eine stärkere Spezialisierung und höhere Verfahrenseffizienz abzielen:
Zu den neuen Zuständigkeiten des Oberlandesgerichts Hamm zählen Berufungs- und Beschwerdeverfahren in zivilrechtlichen Streitigkeiten aus dem Recht der sogenannten freien Berufe. Damit wird das Oberlandesgericht Hamm künftig landesweit etwa in Haftungs- und Vergütungsfragen von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten, Steuerberaterinnen und Steuerberatern, Wirtschaftsprüferinnen und Wirtschaftsprüfern sowie vereidigten Buchprüferinnen und Buchprüfern entscheiden.
Erweitert werden auch die Zuständigkeiten im Verbraucherschutz: Neben den bisher schon in Hamm konzentrierten Aufgaben kommen künftig Klagen nach dem Unterlassungsklagengesetz hinzu – etwa zur Unterlassung unwirksamer Allgemeiner Geschäftsbedingungen. Außerdem ist das OLG Hamm künftig für Musterverfahren nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz zuständig. Fragen des kollektiven Verbraucherschutzes in Nordrhein-Westfalen werden damit umfassend am Oberlandesgericht Hamm konzentriert.
Ein weiterer neuer Zuständigkeitsbereich des OLG Hamm betrifft Haftungskonstellationen nach spezialgesetzlichen Regelungen. Hierzu zählen insbesondere Streitigkeiten aus
- dem Produkthaftungsgesetz und
- dem Umwelthaftungsgesetz, aber auch
- nach dem Haftpflichtgesetz,
- dem Atomgesetz,
- dem Luftverkehrsgesetz,
- dem Arzneimittelgesetz – etwa zu Impfschäden – sowie
- dem Wasserhaushaltsgesetz und
- dem Bundesberggesetz.
Darüber hinaus übernimmt das Oberlandesgericht Hamm neben den bereits jetzt schon hier konzentrierten Fragen aus dem Bereich der erneuerbaren Energien künftig auch die zentrale Bearbeitung zivilrechtlicher Streitigkeiten im Bereich der leitungsgebundenen Versorgung, unter anderem mit Strom, Gas, Wasser, Wasserstoff und Fernwärme.
Schließlich entscheidet in Landwirtschaftssachen in zweiter Instanz künftig landesweit ausschließlich der Senat für Landwirtschaftssachen des Oberlandesgerichts Hamm.
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