Rechte und Pflichten beim Schlüsseldienst

Einen Moment nicht aufgepasst und schon ist es passiert – die Haustür ist ins Schloss gefallen. Die zugefallene Haustür und der Schlüssel in der Wohnung, das ist der häufigste Grund für einen Einsatz eines Schlüsseldienstes. Jeden Tag öffnet der Notdienst in Deutschland hunderte zugefallene Türen, repariert defekte Schlösser oder hilft bei verlorenen oder kaputt gegangenen Schlüsseln.

Rechte und Pflichten beim Schlüsseldienst

Der Markt für Schlüsseldienste ist riesig. Neben den überwiegend seriös arbeitenden Unternehmen gibt es auch einige wenige schwarze Schafe, die sich die Notlage ihrer Kunden unerlaubt zunutze machen möchten. Dabei hat der Kunde als Auftraggeber zahlreiche Rechte, aber auch Pflichten. Welche das sind, erklärt dieser Ratgeber.

Die Höhe der Rechnung

In Deutschland gilt per Gesetz die Vertragsfreiheit. Verbraucher können sich selbst aussuchen mit wem sie Verträge abschließen. Sie haben daher die freie Wahl, einen Schlüsseldienst in Ihrer Nähe auszuwählen. Für Menschen in Sachsen ist das beispielsweise der seriöse Schlüsseldienst Chemnitz. Bei der Auftragserteilung werden die gewünschten Leistungen vereinbart. Für jede erbrachte Leistung stellt der Schlüsseldienst entstandene Kosten in Rechnung.

Die meisten Aufträge laufen ohne Komplikationen ab. Wird eine Vertragspartei jedoch unangemessen benachteiligt, in den meisten Fällen der Kunde als Auftraggeber, könnte ein Fall von Wucher vorliegen. Das ist dann gegeben, wenn die Rechnung des Schlüsseldienstes in einem unangemessenen Verhältnis zur Leistung steht. Gerichte haben sich in der Vergangenheit mehrfach mit überhöhten Rechnungen von Schlüsseldiensten befasst. Der Grundtenor der Urteile: liegt die Rechnung mehr als 100 % über dem ortsüblichen Vergleichswert, handelt ein Schlüsseldienst wucherisch.

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Ungültige Vertragsbestandteile

Eine korrekt ausgefüllte Rechnung beinhaltet mehrere Kostenpunkte, die vom Schlüsseldienst in Rechnung gestellt werden. Dazu gehören die erbrachten Leistungen zur Öffnung der Tür oder auch die An- und Abfahrt zum Einsatzort. Zulässig sind auch erhöhte Vergütungen für Einsätze in der Nacht, an Wochenenden und an Feiertagen.
Unzulässig sind hingegen Kosten für die Bereitstellung eines Dienstwagens, der Zuschlag für einen kurzfristigen Einsatz oder für die Nutzung von Spezialwerkzeugen. Verbraucher haben die Pflicht, gültige und abgesprochene Kostenpunkte zu bezahlen. Bei unrechtmäßig erhobenen Vertragsbestandteilen können sie die Zahlung verweigern und die Rechnung entsprechend kürzen.

Ein Fall für die Versicherung

Die zugefallene Haustür ist für sich schon ein großes Ärgernis. Bis zu der Öffnung durch den Schlüsseldienst vergeht viel Zeit, zudem entstehen Kosten. Glücklich schätzen kann sich derjenige Verbraucher, der die Rechnung des Schlüsseldienstes an eine Versicherung weiterleiten kann.

Für den Verlust von fremden Schlüsseln haftet in der Regel die Haftpflichtversicherung für Privatverbraucher. Vorausgesetzt, der Verlust der Schlüssel ist auch abgesichert. Bei einem Verlust privater Schlüssel zur eigenen Wohnung ist hingegen die Hausratversicherung als Rechnungsempfänger maßgeblich. Auch hier ist es notwendig, den privaten Schlüsselverlust zusätzlich zu versichern. Das zieht einen erhöhten Beitragssatz nach sich.

Haftung durch Vermieter

Mit Übergabe der Mietsache an den Mieter geht auch die Pflicht zur Hoffnung an diesen über. Der Vermieter ist daher in der Regel nicht für den Einsatz eines Schlüsseldienstes haftbar zu machen.

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Anders sieht es aus, wenn der Vermieter seiner Pflicht zur Instandhaltung oder der Instandsetzung der Mietsache nicht nachkommt. Entsteht der Schaden aufgrund einer defekten Tür oder eines von Beginn an rostigen oder kaputten Schlüssels, können die Kosten an den Vermieter abgewälzt werden. In diesem Fall trägt der Mieter jedoch die Nachweispflicht, den bestehenden defekt an der Mietsache nachzuweisen.