Neu in 2016 – Familienförderung

Auch im Bereich Familie und Beruf gibt es zum Jahreswechsel einige kleinere Änderungen:

Neu in 2016 – Familienförderung

2016

  1. Der steuerliche Kinderfreibetrag erhöht sich
    1. für ein Elternteil von aktuell 2.256 € auf 2.304  € und
    2. für ein Elternpaar von aktuell 4.512 € auf 4.608 €.
  2. Das Kindergeld erhöht sich je Kind um sagenhafte 2 €.
  3. Der Kinderzuschlag erhöht sich ab dem 1. Juli 2016 um 20 € auf 160 € monatlich.
  4. Die Unterhaltsleistung nach dem Unterhaltsvorschussgesetz erhöht sich – nach Abzug des Kindergeldes –
    1. für Kinder bis 5 Jahren von 144 € auf 145 € und
    2. für Kinder von 6 bis 11 Jahren von 192 € auf 194 €.