Auch im Bereich Familie und Beruf gibt es zum Jahreswechsel einige kleinere Änderungen:

- Der steuerliche Kinderfreibetrag erhöht sich
- für ein Elternteil von aktuell 2.256 € auf 2.304 € und
- für ein Elternpaar von aktuell 4.512 € auf 4.608 €.
- Das Kindergeld erhöht sich je Kind um sagenhafte 2 €.
- Der Kinderzuschlag erhöht sich ab dem 1. Juli 2016 um 20 € auf 160 € monatlich.
- Die Unterhaltsleistung nach dem Unterhaltsvorschussgesetz erhöht sich – nach Abzug des Kindergeldes –
- für Kinder bis 5 Jahren von 144 € auf 145 € und
- für Kinder von 6 bis 11 Jahren von 192 € auf 194 €.










