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Arbeitnehmer-Datenschutz II

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8. November 2010 | Arbeitsrecht

Der Bundesrat verlangt umfangreiche Verbesserungen an einem Gesetzentwurf, mit dem die Bundesregierung die Rechtssicherheit für Arbeitnehmer und Arbeitgeber beim Beschäftigtendatenschutz erhöhen möchte.

Insbesondere tritt der Bundesrat dafür ein, die Verständlichkeit der Bestimmungen zu erhöhen, da diese – vor allem für juristische Laien – nur schwer zu verstehen sind. Neben diesem formalen Aspekt sieht er jedoch auch inhaltlichen Verbesserungsbedarf. So bewertet er die beabsichtigen Regelungen zur Videoüberwachung kritisch. Es muss aus seiner Sicht klar geregelt sein, dass auch eine Überwachung der Pausen- und Ruheräume unzulässig ist. Zudem sei festzulegen, dass Arbeitgeber personenbezogene Daten, die sie aus anderen mit ihren Arbeitnehmern geschlossenen Verträgen erheben, nicht für Zwecke des Arbeitsverhältnisses verarbeiten und nutzen dürfen.

Die Länder kritisieren auch, dass der Gesetzentwurf keine Regelungen zum Datenschutz im Bereich der Arbeitnehmervertretung enthält. Sie schlagen daher vor, dass der Beauftragte für den Datenschutz die Kontrolle der Interessenvertretung wahrnimmt, soweit keine andere Absprache existiert.

Die Bundesregierung fordert der Bundesrat auf, die Fragen des Konzerndatenschutzes bei den auf EU-Ebene anstehenden Verhandlungen zu einer Reform der EG-Datenschutzrichtlinie einzubringen und in absehbarer Zeit einen Gesetzentwurf zu konzerninternen Datenübermittlungen vorzulegen.

 

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