Übergang des Verlustabzugs bei Verschmelzung

Ob ein Betrieb im Anschluss an eine Verschmelzung „in einem vergleichbaren Umfang fortgeführt“ wird, ist nach dem Gesamtbild der wirtschaftlichen Verhältnisse zu beurteilen1.

Übergang des Verlustabzugs bei Verschmelzung

Maßstab für die notwendige Vergleichsbetrachtung sind die Verhältnisse des Verlustbetriebs am Verschmelzungsstichtag2.

Bundesfinanzhof, Urteil vom 25. August 2009 I R 95/08

  1. Bestätigung des BMF-Schreibens vom 16. April 1999, BStBl I 1999, 455[]
  2. Abweichung vom BMF-Schreiben vom 16. April 1999, BStBl I 1999, 455[]