Milchgarantiemengenabgabe

Das Gemeinschaftsrecht überlässt den Mitgliedstaaten die Entscheidung, ob und ggf. wie Über- und Unterlieferungen einzelner Milcherzeuger im Rahmen der Milchgarantiemengenregelung miteinander verrechnet werden können.

Nach der MGV sind für die Berechnung der Saldierungsschlüssel grundsätzlich die Informationen über Referenzmengen und Anlieferungsdaten

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