Falsch beantwortete Gesundheitsfragen beim Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung

Bei falsch beantworteten Gesundheitsfragen besteht kein Anspruch auf Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung, der Berufsunfähigkeitsversicherer kann aufgrund der falsch beantworteter Gesundheitsfragen den Versicherungsvertrag wegen arglistiger Täuschung anfechten.

In dem hier vom Oberlandesgericht Karlsruhe entschiedenen Fall beantragte der Kläger, von Beruf Bauschlosser

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Anfechtung einer Berufsunfähigkeitsversicherung

Das Versicherungsunternehmen kann eine bei ihm abgeschlossene Berufsunfähigkeitsversicherung anfechten, wenn im Versicherungsantrag Erkrankungen verschwiegen werden. Dies gilt auch dann, wenn der Gesundheitsfragebogen von dem Versicherungsagenten ausgefüllt wird, der dabei nicht alle Angaben des Versicherungsnehmers übernimmt.

In dem hier vom Oberlandesgericht

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