Finanz-Horizonte
Rechtslupe » Verwaltungsrecht » Missbrauchsgebühr wegen ausufernder Begründung

Missbrauchsgebühr wegen ausufernder Begründung

…drucken   
15. Juli 2010 | Verwaltungsrecht

Aktuell hat das Bundesverfassungsgericht wieder einmal eine Missbrauchsgebühr verhängt, diesmal in Höhe von 500,- € und auch nicht gegen den Beschwerdeführer, sondern gegen dessen Prozessbevollmächtigten. Die Begründung ist lesenswert:

Den Prozessbevollmächtigten der Beschwerdeführerin wird eine Missbrauchsgebühr in Höhe von 500 € auferlegt, weil die Erhebung der Verfassungsbeschwerde missbräuchlich im Sinne von § 34 Abs. 2 BVerfGG war und dieser Missbrauch den Bevollmächtigten der Beschwerdeführerin zuzurechnen ist. Die völlig ausufernde Verfassungsbeschwerde genügt in weiten Teilen offensichtlich nicht den Anforderungen an eine substantiierte Begründung. Den enormen Umfang der Beschwerdeschrift – einschließlich ergänzender Schriftsätze von mehr als 330 Seiten – haben die Bevollmächtigten der Beschwerdeführerin unter anderem durch umfangreiche, sachlich durch nichts gerechtfertigte Wiederholungen mutwillig herbeigeführt. Das Bundesverfassungsgericht muss es nicht hinnehmen, dass es durch eine derart sinnentleerte Inanspruchnahme seiner Arbeitskapazität bei der Erfüllung seiner Aufgaben behindert wird und dadurch anderen Rechtsuchenden den ihnen zukommenden Grundrechtsschutz nur verzögert gewähren kann1.

In dem zivilrechtlichen Ausgangsverfahren, gegen dessen Urteile – zuletzt des Bundesgerichtshfos – sich die Verfassungsbeschwerde richtete, ging es um 4,25 Mio. €. Da dürfte die Mißbrauchsgebühr den kleinsten Kostenblock darstellen…

Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 29. Juni 2010 – 1 BvR 2358/08

  1. vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 08.10.2001 – 2 BvR 1004/01; und vom 24.11.2009 – 1 BvR 3324/08

 

Ihre Frage an Ihren Anwalt!Ihre Frage an den Anwalt:

Die eMail-Beratung von AnwaltOnline: Qualifiziert • unkompliziert • schnell • günstig!

Name:
eMail:
 

Nachdem Sie Ihr Problem geschildert haben, teilt Ihnen AnwaltOnline die anfallende Gebühr mit. Wenn Sie das Angebot nicht annehmen, entstehen Ihnen keinerlei Kosten!

Ihre Frage an Ihren Anwalt! » 10 Gründe für eine eMail-Beratung über AnwaltOnline
» Nutzungsbedingungen

Weitere Informationen auf der Rechtslupe

Weitere Informationen auf der Rechtslupe:

Weitere Beiträge zum Thema: , ,
Weitere Beiträge aus der Rubrik: Verwaltungsrecht

 

Vorlagen, Verträge und Musterschreiben für jeden Anlass

 

 

 

 

 

Schlagworte für diesen Artikel: begründung der verfassungsbeschwerde • mißbrauchsgebühr zivilrecht • verfassungsbeschwerde rechtsanwalt • mißbrauchsgebühr bundesverfassungsgericht • missbrauchsgebühr arbeitsgericht • arbeitsgerichtsverfahren kosten mißbrauchsgebühr • substantiierte begründung • missbrauchsgebühr begründung • mißbrauchsgebühr im zivilrecht •

Hinterlassen Sie einen Kommentar zu diesem Artikel:

 
Zum Seitenanfang