Standstreifen

Die von der Bundesregierung geplanten Erleichterungen beim Abbau überflüssiger Verkehrsschilder möchte der Bundesrat zu weiteren Vereinfachungen in der Straßenverkehrsordnung nutzen. In seiner letzten Sitzung beschloss er deshalb, seine Zustimmung zur vorgelegten „46. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften“ an einige Bedingungen zu knüpfen. So soll es künftig zulässig sein, Autobahnen bei stockendem Verkehr auf dem Standstreifen unter mäßiger Geschwindigkeit zu verlassen.

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Außerdem erfordert der Schutz der Wohnbevölkerung nach Ansicht der Länder Tempo-30-Zonen auch bei erhöhten Abgaswerten oder Lärm. Diese Zonen dürften deshalb nicht nur bei einer Gefahrenlage angeordnet werden können.

In einer weiteren Entschließung spricht sich der Bundesrat zudem dafür aus, dass die Bundesregierung die Ausweisung von Car-Sharing-Stationen zügig regelt. Das Potential dieser umweltfreundlichen Autovermietung würde deutlich erhöht, wenn entsprechende Stationen ähnlich wie Taxi-Stände einheitlich angeordnet werden könnten. Auch der Parkraumbedarf in den Innenstädten ließe sich so deutlich reduzieren.