Finanz-Horizonte
Rechtslupe » Wirtschaftsrecht » Doch kein Sportwettenverbot in NRW?

Doch kein Sportwettenverbot in NRW?

…drucken   
6. April 2011 | Wirtschaftsrecht

Das Verbot von Sportwetten ist nach Ansicht des Verwaltungsgerichts Köln auch auf der Grundlage des aktuell geltenden Glücksspielstaatsvertrages rechtswidrig. Nachdem das Verwaltungsgericht Köln bereits im November 2010 mit drei Urteilen1 Ordnungsverfügungen aufgehoben, die vor dem 1. Januar 2008 auf der Grundlage des bis zum 1. Januar 2008 geltenden Sportwettengesetzes NRW ergangen waren, hat das Verwaltungsgericht Köln jetzt zwei Klagen von privaten Sportwettenvermittlern entsprochen, die gegen die Untersagung ihrer Tätigkeit auf der Grundlage des aktuell geltenden Glücksspielstaatsvertrages sowie des nordrhein-westfälischen Gesetzes zur Ausführung des Staatsvertrages geklagt haben.

Das Verwaltungsgericht Köln stellte fest, dass das staatliche Sportwettenmonopol auch nach der aktuellen Rechtslage nicht mit der europarechtlich verbürgten Dienstleistungsfreiheit vereinbar sei. Entgegen der Auffassung des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen2 geht das Gericht zudem davon aus, dass die ausländischen Wettveranstalter und die privaten Wettvermittler nicht im Besitz einer Erlaubnis nach nordrhein-westfälischem Recht sein müssen, um hier Sportwetten anbieten und vermitteln zu dürfen.

Gegen die beiden Urteile ist innerhalb eines Monats nach Zustellung der Entscheidungsgründe die Berufung an das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen in Münster möglich, wo – bisher allerdings nur in den Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes – eine andere Auffassung zur Zulässigkeit von Sportwetten vertreten wird.

Verwaltungsgericht Köln, Urteile vom 5. April 2011 – 1 K 4589/07 und 1 K 8130/09

  1. VG Köln – 1 K 3293/07, 1 K 3356/07 und 1 K 3497/06
  2. OVG NRW, Beschluss vom 22.03.2011 – 4 B 48/11

 

Ihre Frage an Ihren Anwalt!Ihre Frage an den Anwalt:

Die eMail-Beratung von AnwaltOnline: Qualifiziert • unkompliziert • schnell • günstig!

Name:
eMail:
 

Nachdem Sie Ihr Problem geschildert haben, teilt Ihnen AnwaltOnline die anfallende Gebühr mit. Wenn Sie das Angebot nicht annehmen, entstehen Ihnen keinerlei Kosten!

Ihre Frage an Ihren Anwalt! » 10 Gründe für eine eMail-Beratung über AnwaltOnline
» Nutzungsbedingungen

Weitere Informationen auf der Rechtslupe

Weitere Informationen auf der Rechtslupe:

Weitere Beiträge zum Thema: , ,
Weitere Beiträge aus der Rubrik: Wirtschaftsrecht

 

Vorlagen, Verträge und Musterschreiben für jeden Anlass

 

 

Vergleichsrechner zur Rechtschutzversicherung

 

Schlagworte für diesen Artikel: sportwetten nrw • sportwetten nrw 2011 • sportwetten in nrw • wettbüro nrw • sportwetten nordrhein-westfalen • nrw sportwetten • rechtslage wettbüro nrw • sportwetten in nordrhein westfalen • wettbüro rechtslage nrw • sportwetten nrw verboten •

Hinterlassen Sie einen Kommentar zu diesem Artikel:

 
Zum Seitenanfang