Bislang wird der aus erneuerbaren Energiequellen gewonnene Strom nach dem EEG im Rahmen des so genannten EEG-Ausgleichsmechanismus auf alle Stromvertriebsunternehmen in Deutschland verteilt. Ab dem 01.01.2010 soll sich dies nach der „Verordnung zur Weiterentwicklung des bundesweiten Ausgleichsmechanismus“, die jetzt von der Bundesregierung vorgelegt wurde, ändern. Die neue Verordnung der Bundesregierung sieht vor, dass der Strom künftig übergangsweise direkt an der Strombörse verkauft werden soll.
Soweit der Verkaufserlös – erwartungsgemäß – unter der durchschnittlichen Vergütung liegt, die von den Netzbetreibern an die Anlagenbetreibenden zu zahlen sind, ist die Differenz zwischen dem Verkaufserlös und den an die Anlagebetreibenden gezahlten Vergütungen als Umlage weiterhin von den Stromvertriebsunternehmen zu tragen.
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