Finanz-Horizonte
Rechtslupe » Wirtschaftsrecht » Urheberrechtsstreitigkeiten in Schleswig-Holstein

Urheberrechtsstreitigkeiten in Schleswig-Holstein

…drucken   
20. Mai 2011 | Wirtschaftsrecht

Die landgerichtlichen Zuständigkeiten in Urheberrechtsstreitsachen in Schleswig-Holstein werden ab 1. Juni 2011 am Landgericht Flensburg konzentriert. Die hierfür erforderliche Verordnung wurde jetzt vom Justizminister unterzeichnet.

Die Entscheidung für Flensburg zeichnet zum einen einen aktuellen Trend nach. So hat es beim Landgericht Flensburg in den vergangenen Monaten einen erheblichen Anstieg von Anträgen gem. § 101 Abs. 9 UrhG gegeben: Allein im vierten Quartal 2010 wurden am Landgericht Flensburg 460 derartige Anträge gestellt, während das Landgericht Kiel im gleichen Zeitraum nur fünf Eingänge zu verzeichnen hatte und die Landgerichte Lübeck und Itzehoe keinen. Diese Anträge gem. § 101 Abs. 9 UrhG zielen auf die Erteilung von Auskünften im Zusammenhang mit Urheberrechtsverletzungen unter Einschaltung von Telekommunikationsdienstleistern ab. Der verzeichnete Anstieg in Flensburg ist darauf zurückzuführen, dass für solche Anträge das Landgericht am Sitz des Telekommunikationsdienstleisters zuständig ist. In Flensburg hat die Versatel Nord GmbH ihren Sitz.

Die Zuständigkeitskonzentration beim Landgericht Flensburg soll zum anderen der Stärkung des dortigen Gerichtsstandorts dienen. Durch eine Zuständigkeitskonzentration wird es möglich, an einem Gerichtsstandort besondere Fachkenntnisse und organisatorische Erfahrungen bei der Bearbeitung urheberrechtlicher Verfahren auszubilden. Dies ist angesichts der Besonderheiten und der Komplexität urheberrechtlicher Fallgestaltungen wünschenswert. Vor diesem Hintergrund haben die meisten Bundesländer die Zuständigkeiten in Urheberrechtsstreitsachen bereits bei bestimmten Gerichten konzentriert.

 

Ihre Frage an Ihren Anwalt!Ihre Frage an den Anwalt:

Die eMail-Beratung von AnwaltOnline: Qualifiziert • unkompliziert • schnell • günstig!

Name:
eMail:
 

Nachdem Sie Ihr Problem geschildert haben, teilt Ihnen AnwaltOnline die anfallende Gebühr mit. Wenn Sie das Angebot nicht annehmen, entstehen Ihnen keinerlei Kosten!

Ihre Frage an Ihren Anwalt! » 10 Gründe für eine eMail-Beratung über AnwaltOnline
» Nutzungsbedingungen

Weitere Informationen auf der Rechtslupe

Weitere Informationen auf der Rechtslupe:

Weitere Beiträge zum Thema: ,
Weitere Beiträge aus der Rubrik: Wirtschaftsrecht

 

Vorlagen, Verträge und Musterschreiben für jeden Anlass

 

 

Vergleichsrechner zur Rechtschutzversicherung

 

Schlagworte für diesen Artikel: landgericht flensburg • zuständiges landgericht versatel • urheberrecht zuständigkeit schleswig-holstein • @versatel.de § 101 urhg • anwälte für urheberverletzungen in s-h • zuständigkeit urheberrecht nach bundesländern • zuständigkeit urheberrecht schleswig • urheberrecht sonderzuständigkeit schleswig-holstein • versatel landgericht flensburg • zuständigkeit urheberrechtsstreitigkeiten schleswig holstein •

Hinterlassen Sie einen Kommentar zu diesem Artikel:

 
Zum Seitenanfang