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Die fehlende Gesamtbetragsangabe beim Verbraucherkredit

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3. März 2009 | Zivilrecht

Die im Darlehensvertrag entgegen § 4 Abs. 1 Satz 4 Nr. 1b VerbrKrG fehlende Gesamtbetragsangabe hat bei vereinbarungsgemäßer Auszahlung der Darlehensvaluta zur Folge, dass der Darlehensnehmer die Neuberechnung der monatlichen Leistungsraten unter Berücksichtigung der auf den gesetzlichen Zinssatz verminderten Zinsen und gemäß § 812 Abs. 1 Satz 1 Alt. 1 BGB die Rückzahlung überzahlter Zinsen verlangen kann.

Ein Wahlrecht des Verbrauchers, statt dessen die den gesetzlichen Zins-satz übersteigenden, in den vereinbarten Ratenzahlungen enthaltenen Zinsen zur Tilgung des Darlehensrückzahlungsanspruchs zu verrechnen, besteht nicht1.

Bundesgerichtshof, Urteil vom 20. Januar 2009 – XI ZR 504/07

  1. Abgrenzung zu BGHZ 112, 352

 

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