Modellprojekt zur häuslichen Gewalt – Prozessbegleitung soll Zugang zu gerichtlichem Schutz erleichtern

Die psychosoziale Prozessbegleitung soll künftig auch im Gewaltschutzverfahren Unterstützung bieten können: Ein Modellprojekt erprobt bis Ende 2027, wie sich die bislang für Strafverfahren vorgesehene Begleitung auf Verfahren zum Schutz vor häuslicher Gewalt übertragen lässt.

Modellprojekt zur häuslichen Gewalt – Prozessbegleitung soll Zugang zu gerichtlichem Schutz erleichtern

Nordrhein-Westfalen beteiligt sich am Modellprojekt „Prozessbegleitung bei häuslicher Gewalt“ des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz. An den Standorten Aachen, Kerpen und Münster soll erprobt werden, wie eine Prozessbegleitung Betroffene in Gewaltschutzverfahren unterstützen kann. Das wissenschaftlich begleitete Projekt beginnt am 7. Oktober 2026 mit einer Auftaktveranstaltung in Aachen. Die Erprobungsphase läuft bis Ende 2027 und umfasst Modellstandorte in insgesamt vier Bundesländern.

Ausgangspunkt ist eine unterschiedliche Ausgestaltung der Unterstützung in Straf- und Gewaltschutzverfahren. Während Opfer in Strafverfahren bereits die Möglichkeit haben, psychosoziale Prozessbegleitung in Anspruch zu nehmen, ist eine entsprechende Begleitung in Gewaltschutzverfahren bislang nicht vorgesehen. Das Modellprojekt setzt an dieser Lücke an. Es soll den Schutz Betroffener verbessern und sie darin bestärken, gerichtliche Hilfe zu suchen.

Damit rückt neben den rechtlichen Schutzmöglichkeiten auch deren tatsächliche Inanspruchnahme in den Blick. Das Projekt geht der Frage nach, welchen Beitrag eine begleitende Unterstützung dazu leisten kann, Betroffenen den Zugang zum Gewaltschutzverfahren zu erleichtern. Die Erprobung soll praktische Erfahrungen liefern, auf deren Grundlage sich die Übertragbarkeit der Prozessbegleitung auf diesen Verfahrensbereich beurteilen lässt.

Nach Abschluss der Projektphase sollen die wissenschaftlich ausgewerteten Erkenntnisse in Überlegungen zu einer möglichen Weiterentwicklung der bundesgesetzlichen Regelungen zur psychosozialen Prozessbegleitung einfließen. Eine gesetzliche Ausweitung ist damit noch nicht beschlossen. Zunächst soll das Modellprojekt eine Grundlage für die Bewertung schaffen, ob und wie die bestehenden Regelungen ergänzt werden sollten.

Die Initiative steht zugleich im Zusammenhang mit den Bemühungen des Bundesjustizministeriums, Hilfsangebote für Betroffene häuslicher Gewalt bekannter zu machen. Im Juli 2026 startete das Ministerium die bundesweite Kampagne „Dein Mut findet Rückhalt“. Sie soll auf Unterstützungsmöglichkeiten aufmerksam machen und die gesellschaftliche Sichtbarkeit häuslicher Gewalt erhöhen. Das Modellprojekt ergänzt diese Informationsarbeit um die Erprobung einer konkreten Unterstützung im gerichtlichen Verfahren. Auf der Kampagnenwebseite www.raus-aus-gewalt.de finden sich weitergehende Informationen des Bundesjustizministeriums.

Bedeutung für die Praxis

Für die anwaltliche Beratung und die Arbeit von Beratungsstellen eröffnet das Modellprojekt die Perspektive, Betroffene an den teilnehmenden Standorten während eines Gewaltschutzverfahrens zusätzlich unterstützen zu können. Dabei bleibt zwischen dem örtlich und zeitlich begrenzten Modellangebot und einer allgemeinen gesetzlichen Regelung zu unterscheiden. Für die Praxis wird insbesondere entscheidend sein, wie die Begleitung zugänglich gemacht und mit den bestehenden Unterstützungsangeboten abgestimmt wird. Die wissenschaftliche Auswertung kann zeigen, ob das Angebot die Inanspruchnahme gerichtlichen Schutzes erleichtert und damit eine tragfähige Grundlage für eine bundesgesetzliche Weiterentwicklung schafft.

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