Die nordrhein-westfälische Landesregierung hat den Entwurf eines Gesetzes für einen Umbau der Arbeitsgerichtsbarkeit in Nordrhein-Westfalen beschlossen und die Verbändeanhörung eingeleitet.
Der Gesetzentwurf sieht im Wesentlichen zwei strukturelle Änderungen in der Arbeitsgerichtsbarkeit vor:
- auf der Ebene der erstinstanzlichen Arbeitsgerichte
- werden im


















