Bei den 6. Niedersächsischen Verwaltungsrichtertagen am 6. und 7. November 2025 in Königslutter kamen rund 170 Richterinnen und Richter aus ganz Niedersachsen zusammen, um sich über aktuelle Entwicklungen in der Verwaltungsgerichtsbarkeit auszutauschen. Zentrales Thema der diesjährigen Tagung war die geplante Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) und deren Folgen für die Verwaltungsgerichte.
Der Präsident des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts, Dr. Frank-Thomas Hett, betonte die Tragweite der Reform: „Die GEAS-Reform wird erhebliche Auswirkungen auf die Arbeit der Verwaltungsgerichte haben.“ Insbesondere die vorgesehene Sechs-Monats-Frist für Asylverfahren stelle die Gerichte vor große Herausforderungen.
Trotz rückläufiger Zahlen bei den Asylerstanträgen bleibt die Belastung der niedersächsischen Verwaltungsgerichte hoch. Die Zahl der anhängigen Verfahren steigt weiter an: Am Ende des ersten Quartals 2025 waren 29.140 Verfahren unerledigt, nach dem dritten Quartal bereits 34.576. Ursache sei vor allem die erhöhte Entscheidungstätigkeit des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) – nahezu jede ablehnende Entscheidung werde gerichtlich überprüft.
„Wir haben bei unseren Beständen einen neuen Höchststand erreicht, der die Jahre nach 2015 sogar übertrifft“, erklärte Dr. Hett. Ein zügiger Abschluss der Asylverfahren innerhalb von sechs Monaten sei nur möglich, „wenn andere Verfahren länger liegen bleiben – und das ist den Bürgerinnen und Bürgern, die ebenfalls Rechtsschutz suchen, kaum zu vermitteln.“
Neben den asylrechtlichen Fragen standen auch zukunftsweisende Themen der Justizpraxis auf der Agenda: der Einsatz von künstlicher Intelligenz im Gerichtsverfahren, die Erfahrungen mit Videoverhandlungen sowie aktuelle Entwicklungen im Disziplinar- und Naturschutzrecht.
Dr. Hett würdigte abschließend das Engagement der Verwaltungsrichterinnen und -richter: „Unsere Verwaltungsgerichte leisten unter schwierigen Bedingungen eine herausragende Arbeit. Ein wirksamer Rechtsschutz ist keine Selbstverständlichkeit – seine Sicherung erfordert eine resiliente und handlungsfähige Verwaltungsgerichtsbarkeit.“
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