Anspruch auf berufliche Weiterbildungen

Die Teilnahme am Arbeitsleben erfordert die Bereitschaft zur Weiterbildung. Globalisierung und Digitalisierung ergeben unabhängig vom eigentlichen Fachwissen, einen zusätzlichen Bildungsbedarf in Bezug auf Sprachen und Datenverarbeitung. Arbeitgeber definieren ihre Anforderungsprofile an Bewerber und Mitarbeiter entsprechend und haben hohe Erwartungen. Ohne berufliche Weiterbildung sind diese kaum zu erbringen. Gibt es einen Rechtsanspruch auf berufliche Weiterbildung?

Anspruch auf berufliche Weiterbildungen

Das Qualifizierungschancengesetz

Seit geraumer Zeit gibt es das Qualifizierungschancengesetz. Dies soll dem bereits bestehenden Fachkräftemangel begegnen und bietet Arbeitnehmern, wie auch Arbeitgebern und Selbstständigen viele Möglichkeiten, Zuschüsse zu Qualifizierungsangeboten zu erhalten. Doch die Existenz des Qualifizierungschancengesetzes allein, bedeutet noch nicht, dass es einen Rechtsanspruch auf die berufliche Weiterbildung gibt. Tatsächlich stellt sich in der Praxis die Frage nach dem Anspruch auf Weiterbildung nur selten, denn grundsätzlich sind die meisten Menschen bereit, auch selbst in ihre Weiterbildung zu investieren, doch die Kosten für Seminare sind hoch. Es geht in der Anspruchsdebatte daher meist um die Bezuschussung oder komplette Übernahme der Lehrgangskosten.

Auch hierzu gibt es umfassende Regelungen im o.g. Gesetz, jedoch ebenfalls keinen Rechtsanspruch. Allerdings ist die Bereitschaft von Bund und Ländern, die berufliche Weiterbildung zu fördern hoch und der Entscheid eines Antrags hängt in erster Linie von einer guten Begründung ab.

Zuschüsse und Förderungen

Für Arbeitnehmer stellt sich die Frage nach Fördermitteln erst dann, wenn Arbeitgeber nicht bereit sind, die Lehrgangskosten zu bezahlen. Dies ist in der heutigen Zeit allerdings selten geworden, weil Arbeitgeber auf gut qualifiziertes Personal angewiesen sind und diese je nach Voraussetzung ohne eigene Kosten schulen lassen kann.

Arbeitnehmer können selbst Anträge auf Bildungsgutschein oder Aufstiegs BAföG stellen. Absolventen von Studiengängen die einen höheren Abschluss erlangen wollen, haben die Chance auf Aufstiegsstipendium, sofern die persönlichen Voraussetzungen stimmen.

Bildungsgutschein und Co

Ein Instrument zur Finanzierung von beruflichen Weiterbildungen ist der sogenannte Vermittlungsgutschein, der bereits seit einigen Jahren Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein heißt. Mit der Umbenennung wurden auch die Abrechnungsoptionen neu festgelegt, so dass hiermit nicht mehr nur eine Vermittlung in Arbeit vergütet werden kann, sondern auch ein persönliches Coaching oder Bildungsangebote, die entsprechend zertifiziert sind. Neben dem AVGS, wie der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein abgekürzt wird, gibt es auch noch den Bildungsgutschein. Damit abrechnungsfähige Bildungsangebote müssen ebenfalls entsprechend zertifiziert sein.

Auf beide Gutscheine gibt es keinen ausdrücklichen Rechtsanspruch. Was vielen Arbeitnehmern nicht bekannt ist, auch sie können diese Gutscheine bei der Arbeitsagentur beantragen und bewilligt bekommen, um den Erhalt des Arbeitsplatzes zu sichern oder bei drohender Kündigung schneller wieder in Arbeit zu kommen.

Die Entscheidung für oder gegen die Zahlung von Fördermitteln ist eine Ermessenssache der zuständigen Sachbearbeiter. Je besser ein Antrag begründet ist, desto größer sind die Chancen, die Gutscheine bewilligt zu bekommen.

Weitere Förderprogramme

Bund und Länder haben weitere Fördermöglichkeiten geschaffen. Hierunter fallen zum Beispiel die Bildungsprämie, Steuervergünstigungen oder der Bildungsurlaub. Der Bildungsurlaub dient dazu, lernbereite Mitarbeiter für die Teilnahme an Bildungsangeboten freizustellen. Geregelt wird der Bildungsurlaub auf Landesebene, was dazu geführt hat, dass es in 14 von 16 Bundesländern bereits einen Anspruch gibt. Bayern und Sachsen sind hier noch nicht so weit. Allerdings kann das Recht auf Urlaub auch in Tarifverträgen verankert sein, was motivierten Weiterbildungsinteressenten dann in den beiden  Bundesländern die Option auf eine Bildungsfreistellung einräumt.

In den Bundesländern, die Arbeitgeber bereits dazu verpflichtet haben, ihre Mitarbeiter für Weiterbildungsmaßnahmen freizustellen, gelten jedoch auch unterschiedliche Regelungen. Was konkret gilt, hängt von der Unternehmensgröße ab, aber auch von der Betriebszugehörigkeit. Der Vorteil beim Bildungsurlaub ist, dass die Inhalte nicht unbedingt einen Bezug zum Job haben müssen, sondern persönliche Themen ebenso bearbeitet werden können, wie Angebote zur politischen Bildung. Die Dauer des Bildungsurlaubs beträgt 10 Arbeitstage und wird auf Teilzeitkräfte entsprechend heruntergerechnet.

Zertifizierte Bildungsangebote – was bedeutet das?

Die Fördermittel von Bund und Ländern dürfen fast ausschließlich in zertifizierte Maßnahmen fließen. Dies bedeutet, dass Bildungsanbieter, aber auch die jeweiligen Bildungsangebote nach den Richtlinien der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (AZAV) durch eine unabhängige Zertifizierungsstelle zugelassen sind. Diese Zulassung wird sowohl für den Anbieter wie auch für die einzelnen Seminare zeitlich begrenzt erteilt. Regelmäßige Nachzertifizierungen sollen dafür sorgen, dass die Inhalte der Konzepte auch eingehalten und die Qualität dauerhaft gewährleistet ist. Die Zertifizierungsstellen sind sehr streng und kontrollieren in intensiven Audits, ob Dokumentationspflicht, Sicherheitsvorgaben und gesetzlich vorgeschriebene Standards eingehalten werden. Bei leichteren Mängeln haben die Bildungsanbieter die Chance, diese in einer kurzen Frist zu beheben. Liegen schwere Mängel vor, kann der Bildungsanbieter seine Zulassung mit sofortiger Wirkung verlieren.

Diese Strenge ist nicht zuletzt deswegen nötig, weil Bildungsangebote von Steuergeldern bezahlt werden, wenn Zuschüsse gewährt werden und einige Träger in der öffentlichen Kritik waren, weil sie Erwachsenen Bildungsangebote auf Kindergartenniveau gemacht haben sollen.

Eigene Investition in Bildung

Die Investition in die eigene Bildung ist eine Investition in die Zukunft. Lernen war nie so leicht zugänglich, wie in der aktuellen Zeit. Onlineseminare, Fernstudium oder Lernvideos auf YouTube ermöglichen Interessenten, sich zu den Themen zu informieren, die für die Karriere interessant sind. Ob dies dabei den Aufstieg im vorhandenen Beruf tangiert oder auf den Erwerb eines komplett neuen Abschlusses ausgerichtet ist, ist dabei zweitranging. Liegen die Voraussetzungen vor, dass Fördergelder gewährt werden können, ist es mit einer guten Begründung relativ gut möglich, diese auch zu bekommen.

Sind die Anträge nicht erfolgreich, können Rechtmittel eingelegt werden, die oft eine Aufhebung des Bescheids bewirken. Doch da es den Rechtsanspruch nicht gibt, wird es immer Menschen geben, die ihren Weiterbildungswunsch selbst finanzieren müssen. Hier greifen steuerliche Vergünstigungen. Bildungsanbieter kommen den Interessenten mit Ratenzahlungen entgegen. Grundsätzlich gilt natürlich, dass die Investition in Bildung lobens- und unterstützenswert ist. Doch bei Selbstzahlern, die die Weiterbildungskosten nicht aufbringen können, ist es wichtig darauf zu achten, dass sie nicht in die Schuldenfalle geraten. Um die Weiterbildung ökonomisch zu finanzieren, lohnt es sich, über einen Verbraucher- oder Bildungskredit nachzudenken. Denn so wie Bildungsanbieter Ratenzahlungen gewähren, locken sie auch mit Skonti und Frühzahlerrabatten, wenn die Seminare im Vorfeld und in einer Summe bezahlt werden. Bei den Raten hingegen sind oft höhere Kosten zu zahlen, die über Kreditzinsen deutlich hinausgehen.

Bildungskredite sind vor allem auch für Selbstständige interessant, die es schwerer haben an Fördergelder zu kommen, weil sie weder Arbeitgeber noch Arbeitnehmer sind. Fazit: Einen Anspruch gibt es weder auf berufliche Weiterbildung noch auf die Förderung. Die Chancen, gefördert zu werden, stehen jedoch sehr gut.

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