Außerordentliche oder ordentliche Kündigung?

Eine außerordentliche Kündigung eines Arbeitsverhältnisses – ob mit oder ohne Auslauffrist – ist hinreichend deutlich zu erklären.

Außerordentliche oder ordentliche Kündigung?

Der Wille, aus wichtigem Grund zu kündigen, muss erkennbar werden1.

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 26. Oktober 2017 – 6 AZR 158/16

  1. vgl. BAG 21.09.2017 – 2 AZR 57/17, Rn. 50; 15.12 2005 – 2 AZR 148/05, Rn. 25, BAGE 116, 336[]