Einem Busfahrer, der während des Dienstes Drogen konsumiert, darf der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis fristlos kündigen.

So das Arbeitsgericht Berlin in dem hier vorliegenden Fall eines Busfahrers der BVG, der gegen seine außerordentliche Kündigung geklagt hatte. Der Busfahrer war während seines Dienstes suspendiert worden, nachdem Fahrgäste wegen einer auffälligen Fahrweise die Polizei benachrichtigt hatten. Ein Drogenschnelltest wies auf einen Drogenkonsum während des Dienstes hin. Der Busfahrer räumte in einem Personalgespräch ein, außerhalb des Dienstes Drogen konsumiert zu haben. Der Arbeitgeber kündigte daraufhin das Arbeitsverhältnis fristlos aus wichtigem Grund.
Nach Auffassung des Arbeitsgerichts Berlin war die Kündigung berechtigt: Es bestehe angesichts der genannten Umstände der dringende Verdacht, dass der Busfahrer seinen Dienst unter dem Einfluss von Drogen ausgeübt hatte. Dies berechtige den Arbeitgeber angesichts der an Berufskraftfahrer zu stellenden Anforderungen zur sofortigen Auflösung des Arbeitsverhältnisses.
Arbeitsgericht Berlin, Urteil vom 21. November 2012 – 31 Ca 13626/12