Geschäftslage des Bundesarbeitsgerichts

Das Bundesarbeitsgericht hat einen Überblick über seine Geschäftslage im abgelaufenen Jahr 2017 gegeben: Im Geschäftsjahr 2017 gingen 2.032 Sachen ein, davon waren 33,2 % Revisionen und Rechtsbeschwerden in Beschlussverfahren. Erledigt wurden 2.429 Sachen. Von den erledigten Revisionen und Rechtsbeschwerden waren 29,1 % erfolgreich. Die Erfolgsquote bei den Nichtzulassungsbeschwerden betrug 5,6 %. Anhängig sind am Ende des Berichtsjahres noch 1.242 Sachen. Die durchschnittliche Verfahrensdauer aller erledigten Verfahren belief sich beim Bundesarbeitsgericht auf acht Monate zwölf Tage.

Geschäftslage des Bundesarbeitsgerichts

Insgesamt gingen im Geschäftsjahr 2017 2.032 Sachen ein (Vorjahr 2.376 Sachen). 33,22 Prozent der Eingänge (675 Sachen) entfielen auf Revisi- onen und Rechtsbeschwerden im Beschlussverfahren. Weitere 56,69 Prozent der Eingänge entfielen auf Nichtzulassungsbeschwerden (1.152 Sachen). Seit dem 17. November 2016 ist nach § 77 ArbGG auch gegen die Nichtzulassung der Revisionsbeschwerde in einem die Berufung als unzulässig verwerfenden Beschluss eine Beschwerde statthaft. Diese Verfahren werden beim Bundesar- beitsgericht unter dem Aktenzeichen „AZM“ geführt. Im vergangenen Jahr gingen 15 derartige Nichtzulassungsbeschwerden ein. Gegenüber dem Vorjahr stellt dies hinsichtlich der Revisionen und Rechtsbeschwerden im Beschluss- verfahren einen Rückgang um 29,98 Prozent dar (Vorjahr 964 Sachen). Die Zahl der Nichtzulassungsbeschwerden ist gegenüber dem Vorjahr um 10,14 Prozent (1.282 Sachen) zurückgegangen.

Hinzu kamen 64 (Vorjahr 59) Revisions- bzw. Rechtsbeschwerden in Be- schwerdeverfahren, 133 Anträge auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe au- ßerhalb eines anhängigen Verfahrens sowie acht sonstige Verfahren.

Im Jahr 2017 sind 2.429 Sachen erledigt worden (Vorjahr 2.195 Sachen). Es handelte sich um 1.049 Revisionen und Rechtsbeschwerden in Beschluss- verfahren sowie 1.189 (Vorjahr 1.301) Nichtzulassungsbeschwerden. Daneben wurden noch 74 Revisions- bzw. Rechtsbeschwerden in Beschwerdeverfahren, 109 Anträge auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe außerhalb eines anhängi- gen Verfahrens sowie acht sonstige Verfahren erledigt. Insgesamt sind im Ver- gleich zum Vorjahr 10,66 Prozent Verfahren mehr erledigt worden. Es wurden 34,83 Prozent mehr Revisions- und Rechtsbeschwerdeverfahren abgeschlos- sen (Vorjahr 778). Die Zahl der erledigten Nichtzulassungsbeschwerden ist um 8,61 Prozent gesunken.

Von den erledigten Revisionen und Rechtsbeschwerden hatten unter Berück- sichtigung der Zurückverweisungen 305 Erfolg, das entspricht einer Erfolgsquo- te von 29,08 Prozent gegenüber 27,6 Prozent (215 Sachen) im Vorjahr. Von den Nichtzulassungsbeschwerden waren 66 Beschwerden (5,55 Prozent – im Vorjahr 121 entsprechend 9,3 Prozent) erfolgreich. Anhängig sind am Ende des Berichtsjahres noch 1.242 Sachen (Vorjahr 1.639; 2015: 1.458; 2014: 1.602; 2013: 1.911; 2012: 1.883; 2011: 2.099; 2010: 1.511; 2009: 1.673; 2008: 1.714; 2007: 1.718); davon sind 846 Revisionen (Vorjahr 1.206).

Dem Großen Senat des Bundesarbeitsgerichts liegt derzeit keine Sache vor. Gegen verschiedene Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts sind beim Bundesverfassungsgericht Beschwerden anhängig.

Geschäftsentwicklung nach Rechtsgebieten

Eingänge Erledigungen Bestand
abs. (proz.) abs. (proz.) abs. (proz.)
Beendigung von Arbeitsverhältnissen (Kündigungen, befristete Arbeitsverhältnisse; ohne Kündigungen nach § 613a BGB) 396 (19,49 %) 487 (20,05 %) 163 (13,12 %)
Tarifvertragsrecht und Tarifvertragsauslegung (einschl. Eingruppierung) 309 (15,21 %) 398 (16,39 %) 249 (20,05 %)
Arbeitsentgelt 291 (14,32 %) 288 11,86 % 143 (11,51 %)
Betriebsverfassung und Personalvertretung 283 (13,93 %) 302 12,43 % 241 (19,40 %)
Ruhegeld (einschl. Vorruhestand) und Altersteilzeit 211 (10,38 %) 233 (9,59 %) 161 (12,96 %)
Sonstige 542 (26,67 %) 721 (29,68 %) 285 (22,95 %)
Summe 2.032 2.429 1.242