Stufenklage – und die Abweisung der gesamten Klage

Zwar darf das Gericht im Fall einer Stufenklage grundsätzlich zunächst nur über den Auskunftsanspruch verhandeln und durch Teilurteil hierüber entscheiden; erst nach dessen Rechtskraft ist eine Verhandlung und Entscheidung über den in der nächsten Stufe verfolgten Anspruch zulässig.

Stufenklage – und die Abweisung der gesamten Klage

Ausnahmsweise kommt aber eine einheitliche Entscheidung über die mehreren in einer Stufenklage verbundenen Klageanträge in Betracht, wenn schon die Prüfung des Auskunftsanspruchs ergibt, dass dem Hauptanspruch die materiell-rechtliche Grundlage fehlt1.

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 9. November 2021 – 1 AZR 206/20

  1. vgl. BGH 16.06.2010 – VIII ZR 62/09, Rn. 24; 28.11.2001 – VIII ZR 37/01, zu II 4 der Gründe[]