Elternunterhalt berechnen?
Wozu soll das notwendig sein?
]Im § 1601 BGB heißt es: „Verwandte in gerader Linie sind verpflichtet, einander Unterhalt zu gewähren.”
In gerader Linie sind Kinder mit ihren Eltern, Großeltern etc. verwandt, also Personen, die voneinander abstammen. Verwandte in der Seitenlinie, z.B. Geschwister und Verschwägerte, sind nicht zum Unterhalt verpflichtet.
Doch wie hoch ist der Unterhalt, den Sie gegebenenfalls an das Amt für Soziales und Senioren oder Ihre Eltern bezahlen müssen? Die Höhe der Unterhaltszahlung richtet sich nach Ihren Einkommensverhältnissen.
Mit dem Elternunterhaltsrechner können Sie in wenigen Schritten errechnen, ob Sie unterhaltspflichtig sind oder nicht.