Der Kreis Lippe muss über einen immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsantrag zur Errichtung und zum Betrieb von 13 Windenergieanlagen im Umfeld des Truppenübungsplatzes „Senne“ für sieben Anlagen neu entscheiden. Insofern ist seine bisherige Ablehnung rechtswidrig, während sie für die übrigen sechs Anlagen nach
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