Die im Beratungshilfegesetz vorgesehene Ausschluss von Beratungshilfe für steuerrechtliche Streitigkeiten ist nach einer aktuellen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts verfassungswidrig. Dies gilt auch für die im Einkommensteuergesetz geregelte Kindergeld. Damit kann auch für Streitigkeiten mit der Familienkasse entgegen der gesetzlichen Regelung Beratungshilfe
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