Einem Verbraucher, der einen Vertragsabschluss im Fernabsatz widerruft, dürfen nicht die Kosten der Zusendung der Ware auferlegt werden, in diesem Fall dürfen nur die Kosten der Rücksendung zulasten des Verbrauchers gehen. Dies entschied soeben der Gerichtshof der Europäischen Union in
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