Vor dem Bundesverfassungsgericht war jetzt eine Verfassungsbeschwerde eines im Maßregelvollzug Untergebrachten erfolgreich, mit der dieser sich gegen seine zur zur Erreichung des Vollzugsziels angeordnete medizinische Zwangsbehandlung werhte. Das Bundesverfassungsgericht beurteilte die hier einschlägige rheinland-pfälzische gesetzliche Regelung als verfassungswidrig.
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