Remittance-Base-Klausel

Vergütungen aus Arbeit i.S. von Art. 14 dies Doppelbesteuerungsabkommen mit Singapur „stammen“ i.S. von Art. 21 DBA-Singapur aus Deutschland, wenn sie von einem hier ansässigen Arbeitgeber als Vergütung für die Tätigkeit in Singapur gezahlt werden.

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Bundesfinanzhof (BFH)

Freistellungsbescheide

Steuerausländer können einen nach dem jeweiligen Doppelbesteuerungsabkommen in Deutschland fälligen Steuerabzug (etwa bei Kapitalerträgen) durch eine Freistellungsbescheinigung nach § 50d EStG vermeiden. Im Freistellungsverfahren nach § 50d EStG ist nur darüber zu befinden, ob aus den darin bestimmten Gründen eine

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