Die Bundesregierung hat für einige neu geschlossene Doppelbesteuerungsabkommen das Gesetzgebungsverfahren für die notwendigen Zustimmungsgesetze eingeleitet und die Gesetzentwürfe dem Bundesrat zugeleitet.
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Nachrichten aus Recht und Steuern
Aktuelle Informationen zum deutschen Außensteuerrecht und den Doppelbesteuerungsabkommen
Die Bundesregierung hat für einige neu geschlossene Doppelbesteuerungsabkommen das Gesetzgebungsverfahren für die notwendigen Zustimmungsgesetze eingeleitet und die Gesetzentwürfe dem Bundesrat zugeleitet.
LesenDas Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und den Vereinigten Arabischen Emiraten (Abkommens vom 9. April 1995 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Vereinigten Arabischen Emiraten zur Vermeidung der Doppelbesteue?rung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen und zur Belebung der wirtschaftlichen Beziehungen, BGBl. 1996 II S. 518) war zunächst
LesenAm 1. Juni 2006 wurde in Berlin ein Protokoll zur Ergän?zung des aus dem Jahr 1989 stammenden deutsch-amerikanischen Doppelbesteuerungsabkommens unterzeichnet. Im Mittelpunkt dieses Revisionsprotokolls stehen:
LesenSteuerausländer können einen nach dem jeweiligen Doppelbesteuerungsabkommen in Deutschland fälligen Steuerabzug (etwa bei Kapitalerträgen) durch eine Freistellungsbescheinigung nach § 50d EStG vermeiden. Im Freistellungsverfahren nach § 50d EStG ist nur darüber zu befinden, ob aus den darin bestimmten Gründen eine Freistellung von der deutschen Steuer geboten ist. Die Frage, ob
LesenDie Bedeutung des grenzüberschreitenden Auskunftsverkehrs wächst: So wie die deutsche Finanzverwaltung Mitteilungen über Sachumstände, die für eine inländische Besteuerung von Bedeutung sein können, empfängt, informiert sie selbst auch ausländische Staaten – sowohl innerhalb als auch außerhalb Europas. Rechtsgrundlage für eine solche Amtshilfe, die oftmals auch als „Spontanauskunft“ ohne ein entsprechendes
LesenEs verstößt nach Ansicht des Bundesfinanzhofs nicht gegen Art. 52 des EG-Vertrages (jetzt Art. 43 EG) sowie Art. 59 EGV (jetzt Art. 49 EG), wenn inländische Unternehmen, die mit einem Unternehmen verbunden sind, das in einem anderen Mitgliedstaat ansässig ist, und die mit diesem Unternehmen in kaufmännischen oder finanziellen Beziehungen
LesenEin portugiesisches Unternehmen hat nur dann in Deutschland einen ständigen Vertreter im Sinne des mit Portugal bestehenden Doppelbesteuerungsabkommens, wenn sich eine für das Unternehmen tätige Person mehr als nur vorübergehend in Deutschland aufhält.
LesenDas Bundesfinanzministerium hat eine aktuelle Liste mit allen Doppelbesteuerungsabkommen sowie dem Stand der Verhandlungen hierzu erstellt, die im Internetangebot des BMF abgerufen werden kann.
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