Die Einbringung von Wirtschaftsgütern des Privatvermögens in eine gewerbliche Personengesellschaft gegen die Gewährung von Mitunternehmeranteilen begründet keine Einlage i.S. von § 7 Abs. 1 Satz 4 (heute: Satz 5) EStG 2000. Dies gilt auch, wenn der Wert des Wirtschaftsguts nicht nur dem Kapitalkonto I, sondern auch anderen Kapitalunterkonten gutgeschrieben wird.

Bundesfinanzhof, Urteil vom 24. Januar 2008 – IV R 37/06