Auf Datenträgern, etwa auf CDs, in Form von Zahlenkolonnen gespeicherte Koordinaten des Gebäudebestandes der Bundesrepublik (sog. Geopunkte) sind immaterielle Wirtschaftsgüter, für deren Anschaffung keine Investitionszulage gewährt wird.
Bundesfinanzhof, Urteil vom 30. Oktober 2008 – III R 82/06











