Die Arbeitswohnung im Zweifamilienhaus

Die Nutzung der zweiten abgeschlossenen Wohnung in einem vom Steuerpflichtigen bewohnten Zweifamilienhaus steht deren Einordnung als häusliches Arbeitszimmer nicht entgegen1. Die bauliche Abgeschlossenheit der Räume ist insoweit unerheblich.

Die Arbeitswohnung im Zweifamilienhaus

Um ein „außerhäusliches“ Arbeitszimmer würde es sich erst dann handeln, wenn der Steuerpflichtige, um aus dem Wohnbereich in die Arbeitsräume zu gelangen, zunächst das Haus verlassen und/oder eine auch von anderen Personen genutzte und der Allgemeinheit zugänglich gemachte Verkehrsfläche durchqueren müsste2.

Bundesfinanzhof, Urteil vom 13. Mai 2015 – III R 59/13

  1. BFH, Urteil in BFHE 240, 121, BStBl II 2013, 374; Schmidt/Heinicke, EStG, 34. Aufl., § 4 Rz 591[]
  2. BFH, Urteil vom 20.06.2012 – IX R 56/10, BFH/NV 2012, 1776[]