Eigenheimzulage in der Insolvenz

Der Anspruch auf Eigenheimzulage für die dem Beginn der Eigennutzung folgenden Kalenderjahre wird insolvenzrechtlich mit dem Beginn des betreffenden Kalenderjahres begründet. Liegt dieser Zeitpunkt nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens, ist die Aufrechnung eines Insolvenzgläubigers gegen diesen Anspruch unzulässig.

Eigenheimzulage in der Insolvenz

Bundesfinanzhof, Urteil vom 17. April 2007 – VII R 34/06

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