Steuern sparen und Förderungen beim Fensteraustausch

Die Klimaschutzziele sind der Bundesregierung extrem wichtig. Um einen ordentlichen Schritt voranzukommen, hat sie im Rahmen des Klimaschutzpakets zahlreiche Fördermaßnahmen aufgenommen. Dazu gehören auch steuerliche Vorteile für Eigenheimbesitzer, die energetische Sanierungsmaßnahmen an ihrem Eigenheim durchführen.

Steuern sparen und Förderungen beim Fensteraustausch

Seit Januar 2020 können Eigentümer die Kosten für entsprechende Maßnahmen an der selbst genutzten Immobilie steuerlich geltend machen. Im Gesetzentwurf sind steuerliche Förderungen von Einzelmaßnahmen vorgesehen. Diese Einzelmaßnahmen können entweder die Energieeffizienz verbessern oder die Heizung auf erneuerbare Energien umstellen, wie der Austausch der Heizung, Einbau von neuen Fenstern oder Maßnahmen zur Dämmung von Dach und Außenwänden.

CO2-Bepreisung jetzt auch in den Bereichen Verkehr und Gebäude

Im Klimaschutzprogramm 2030 ist seit Januar 2021 die CO2-Bepreisung Verkehr und Wärme in Kraft getreten. Was bereits für energieintensive Industrie gilt, wird jetzt auch im Bereich Verkehr und Gebäude angewendet. CO2 bekommt auch im Bereich Gebäude einen Preis. Das hat sich nicht nur auf die Spritpreise, sondern auf die Energiepreise insgesamt ausgewirkt.

Der Gesetzgeber sieht deshalb vor, dass alle, die Energiesparmaßnahmen in den genannten Bereichen durchführen, wie der Austausch der Fenster, die Kosten mit max. 20 Prozent über drei Jahre steuerlich in Abzug bringen können. Die Ausgestaltung ist progressionsunabhängig, sodass auch Gebäudebesitzer in den unteren Einkommensklassen von den Steuervorteilen profitieren. Einzige Voraussetzung für die Förderung: Das Gebäude muss selbst genutztes Wohneigentum sein.

Förderung von energetischen Sanierungsmaßnahmen – konkrete Steuerersparnis

Wenn die Einzelmaßnahmen förderfähig sind, gilt ein Steuerabzug von 20 Prozent bis insgesamt 40.000 Euro. Das bedeutet, dass Bauherren Maßnahmen bis maximal 200.000 Euro durchführen können, um in den Genuss der vollen Förderung zu kommen. Die Förderung verteilt sich über drei Jahre. Im ersten und zweiten Jahr können Bauherren maximal 7 Prozent geltend machen, das sind maximal 14.000 Euro. Im dritten Jahr sind es 6 Prozent oder maximal 12.000 Euro.

Investitions- und Tilgungszuschüsse als weitere Maßnahmen

Für Sanierungswillige gibt es neben dem Steuervorteil weitere Möglichkeiten, um vom Klimaschutzpaket zu profitieren. Anstelle des Steuervorteils können sie auch Investitions- und Tilgungszuschüsse beantragen über bereits bekannte CO2-Gebäudesanierungsprogramme oder das „Marktanreizprogramm für Wärme aus erneuerbaren Energien“. Diese Programme sind bereits in Anwendung. Künftig steigen die Zuschüsse für Einzelmaßnahmen oder eine Komplettsanierung mit dem Ziel Effizienzhaus um zehn Prozent. Alle, die entsprechende Sanierungsmaßnahmen durchführen oder durchgeführt haben, können die Ausgaben mit der Steuererklärung 2021 geltend machen.

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