Der fiktive Zugewinnausgleich in der Erbschaftsteuer

Bei der Berechnung des fiktiven Anspruchs auf Zugewinnausgleich nach § 5 Abs. 1 ErbStG sind die Anfangsvermögen und die diesen hinzuzurechnenden späteren Erwerbe zum Ausgleich der Geldentwertung nach Maßgabe der Rechtsprechung des BGH zu indexieren.

Der fiktive Zugewinnausgleich in der Erbschaftsteuer

Bundesfinanzhof, Urteil vom 27. Juni 2007 – II R 39/05