Steuerschätzung 2010 – 2012

Vom 2. bis 4. November 2010 fand in Baden-Baden die 137. Sitzung des Arbeits­kreises „Steuerschätzungen“ statt. Erstmals wurde dabei in der November-Schätzung auch das übernächste Jahr in den Schätzzeit­raum einbezogen. Geschätzt wurden somit die Steuer­einnahmen für die Jahre 2010 bis 2012. Mit der Erweiterung des Schätzzeitraumes trägt der Arbeitskreis den veränderten Anforde­rungen von Bund und Ländern Rechnung: So wechselt der Bund bei seiner Haushaltsplanung zu einem Top-Down-Verfahren und beginnt bereits auf der Grundlage der November-Steuerschätzung mit der Haushaltsaufstellung für das Jahr 2012. Auf Länderseite stellen einige Länder Doppelhaushalte für die Jahre 2011 und 2012 auf und haben daher Interesse an einer Schätzung auch für das Jahr 2012.

Steuerschätzung 2010 – 2012

Die Schätzung geht vom geltenden Steuerrecht aus. Gegenüber der vorangegangenen Schät­zung vom Mai 2010 waren die finanziellen Auswirkungen des Ersten Gesetzes zur Än­derung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes zu berücksichtigen. Ferner waren die Neuregelung der einkommensteuerlichen Behandlung von Berufsausbil­dungs­kosten sowie die Nichtan­wendung der Sanierungsklausel bei der Verlustverrechnungs-beschränkung bei Kör­perschaften einzubeziehen.

Der Steuerschätzung wurden die gesamtwirtschaftlichen Eckwerte der Herbstprojektion der Bundesregierung zugrunde gelegt. Die deutsche Wirtschaft hat sich nach der Wirtschafts- und Finanzkrise außerordentlich schnell erholt. Die konjunkturelle Entwicklung verlief im Som­merhalbjahr günstiger als noch im Frühjahr erwartet. Die in die Zukunft wei­senden Wirt­schaftsdaten deuten auf eine Fortsetzung des Aufschwungs mit moderatem Tempo hin. Im Schätzzeitraum 2010 bis 2012 werden für das nominale Bruttoinlandsprodukt nun­mehr Ver­änderungsraten von + 4,1 % (2010), + 3,0 % (2011) und + 2,8 % (2012) erwartet. Dies ent­spricht gegenüber der Steuerschätzung vom Mai 2010 für die Jahre 2010 bis 2011 ei­ner Auf­wärtskorrektur von + 2,3 Prozentpunkten in diesem Jahr und + 0,6 Prozentpunkten im Folge­jahr. Der Schätzansatz für den Zuwachs im Jahr 2012 wurde demgegenüber leicht um – 0,1 Prozent­punkt nach unten revidiert.

Die für die Steuerschätzung relevanten Einzelaggregate sind in der Herbstprojektion für das Jahr 2010 ebenfalls deutlich nach oben angepasst worden. Dies betrifft in besonderem Maße die erwarteten Steigerungsraten der Unternehmens- und Vermögenseinkommen (von + 4,0 % auf + 17,0 %), aber auch die erwarteten Zuwächse bei der Bruttolohn- und gehaltsumme und dem Inlandsverbrauch. Aufsetzend auf deutlich angehobenen Niveaus für das Jahr 2010 wachsen die Aggregate in den Jahren 2011 und 2012 dann zum Teil nicht mehr ganz so stark wie im Frühjahr unterstellt.

Verglichen mit der letzten Steuerschätzung vom Mai 2010 werden die Steu­ereinnahmen ins­gesamt im Jahr 2010 voraussichtlich um + 15,2 Mrd. € höher ausfallen.

Für den Bund ergeben sich dabei Mehrein­nahmen von + 7,4 Mrd. €, von denen + 1,6 Mrd. € auf niedrigere EU-Abführungen zurückzuführen sind. Aber auch die Länder (+ 5,5 Mrd. €) und Gemeinden (+ 3,6 Mrd. €) haben deutliche Zuwächse zu erwarten.

Auch in den Jahren 2011 und 2012 wird das Steueraufkommen über dem Schätzergebnis vom Mai 2010 liegen. Der Arbeitskreis „Steuerschätzungen“ hat seine Prognose für 2011 um + 22,4 Mrd. € (Bund: + 8,1 Mrd. €) und für 2012 um + 23,4 Mrd. € (Bund: + 8,8 Mrd. €) angehoben. Damit ist für den Bund das Niveau des Jahres 2008 noch nicht wieder erreicht.

Bund, Länder und Kommunen können in diesem Jahr und in den beiden Folgejahren also mit deutlichen Mehreinnahmen im Vergleich zur letzten Steuerschätzung rechnen.