Mit Blick darauf, dass die Buchhaltung zahlreiche Mängel aufwies, darf das Strafgericht seine Überzeugung aufgrund eigener Schätzung bilden und zur Durchführung der Schätzung auch auf die im Besteuerungsverfahren anerkannten Schätzungsmethoden zurückgreifen. Hierbei kann es auch die Richtwerte für Rohgewinnaufschlagsätze aus
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