Die verbilligte Überlassung von Arbeitskitteln und -jacken unterliegt nach einem aktuellen Urteil des Bundesfinanzhofs nicht der Mindestbemessungsgrundlage nach § 10 Abs. 5 Nr. 2 UStG, wenn sie durch betriebliche Erfordernisse bedingt ist.
Bundesfinanzhof, Urteil vom 27. Februar 2008 – XI R 50/07










