Umsatzsteuer bei der Parkplatzmiete

Die Vermietung von Parkplätzen ist, anders als die Grundstücksvermietung sonst, umsatzsteuerpflichtig. Diese Bestimmung des § 4 Nr. 12 Satz 2 UStG gilt für die Vermietung eines Parkplatz-Grundstücks auch dann, wenn der Mieter dort zwar nicht selbst parken will, aber entsprechend der Vereinbarung im Mietvertrag das Grundstück Dritten zum Parken überlässt.

Umsatzsteuer bei der Parkplatzmiete

Bundesfinanzhof, Urteil vom 30. März 2006 – V R 52/05