Fruchtsaft unterliegt auch dann nicht der Pfandpflicht, wenn er mit Kohlensäure versetzt ist.
So hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg der Berufung eines Getränkeherstellers stattgegeben und die beklagte Stiftung „Zentrale Stelle Verpackungsregister“ verpflichtet festzustellen, dass die Glasflaschen des Getränks „PriSecco Cuvée Nr. 11
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