Gefährderausweisung nach Tunesien

Vor dem Bundesverfassungsgericht blieb jetzt die Verfassungsbeschwerde eines Tunesiers, der als Gefährder nach Tunesien abgeschoben werden sollte, ohne Erfolg. Die Abschiebung eines Gefährders in ein Zielland, in dem ihm die Verhängung der Todesstrafe droht, verstößt nicht gegen das Grundgesetz, befand

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