Das Hessische FG hat im zweiten Rechtsgang erneut über die Gemeinnützigkeit des Attac Trägervereins e.V. für die Jahre 2010 bis 2012 entschieden:
Im ersten Rechtsgang hatte das Hessische Finanzgericht die Gemeinnützigkeit des Attac Trägervereins e.V. zunächst bejaht. Der Bundesfinanzhof hatte
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