Erste Hilfe vom Sportlehrer

Sportlehrer an staatlichen Schulen trift eine Amtspflicht zur Ersten Hilfe bei im Sportunterricht eingetretenen Notfällen, bei deren grob fahrlässigen Verletzung Amtshaftungsansprüche gegen das jeweilige Land bestehen können.

Der Bundesgerichtshof hatte aktuell über Amtshaftungsansprüche eines (ehemaligen) Schülers wegen behauptet unzureichender Erste-Hilfe-Maßnahmen

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Amtshaftung und Kommunalaufsicht

Aus der Kommunalaufsicht des Staates können sich auch gegenüber einem kommunalen (Vor-)Zweckverband Amtspflichten zur sachgemäßen Ausübung dieser Aufsicht ergeben (im Anschluss an Senatsurteil vom 12. Dezember 2002 – III ZR 201/01, BGHZ 153, 198). Die sich aus einer Verletzung dieser

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