Ein Trauermarsch am Volkstrauertag

Kann im Rahmen einer Versammlung bzw. eines Trauermarsches ein Verstoß gegen das Feiertagsgesetz durch die Erteilung von Auflagen abgewehrt werden, ist das Verbot der Versammlung unverhältnismäßig und rechtswidrig.

Mit dieser Begründung hat das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in dem hier vorliegenden Fall

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Mit Zelt und Schlafsack bei der Mahnwache

Unter den Schutz der grundgesetzlich gewährleisteten Versammlungsfreiheit fällt nur die Nutzung von Gegenstände, die zur Verwirklichung des Versammlungszwecks wesensnotwendig sind. Zelten, Pavillons und Schlafsäcke dienen lediglich der Bequemlichkeit der Teilnehmer und gehören nicht dazu.

So hat das Verwaltungsgericht Berlin in

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Ehemaliger Flugplatz als Auto-Teststrecke

Verhindern die in der Genehmigung angeordneten zahlreichen Auflagen nach derzeitigen Erkenntnissen eine Verletzung von Eigentümerrechten angrenzender Grundstücke, so ist die vorläufige Inbetriebnahme eines Automobiltestzentrum rechtmäßig.

Das hat das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in dem hier vorliegenden Fall des ehemaligen Heeresflugplatzes der Bundeswehr

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Letztwillige Verhaltensauflagen

Eine auflösende Bedingung, nach der ein Verhalten des Bedachten – von der die Zuwendung abhängen soll – in einem Angriff oder Zuwiderhandeln gegen „letztwillige Anordnungen“ des Erblassers besteht, kann so mit einer Auflage verknüpft werden, dass die Verwirkungsklausel durch diese

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