Ehering

Versorgungsausgleich – und die Inhaltskontrolle einer Scheidungsfolgenvereinbarung

Mit der Inhaltskontrolle von Scheidungsfolgenvereinbarungen hatte sich aktuell erneut der Bundesgerichtshof zu befassen: Anlass dafür bot dem Bundesgerichtshof ein isolierten Verfahren zum Versorgungsausgleich, in dem sich geschiedene Ehegatten darüber stritten, ob dieser wirksam durch eine Scheidungsfolgenvereinbarung ausgeschlossen worden ist. Der Ausgangssachverhalt Die im März 1960 geborene Antragstellerin und der im

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Die Doppelverdienerehe von Freiberuflern – und der ehevertraglichen Verzicht auf den Versorgungsausgleich

Mit der Ausübungskontrolle bei einem ehevertraglichen Verzicht auf den Versorgungsausgleich in einer Doppelverdienerehe von Freiberuflern hatte sich aktuell der Bundesgerichtshof zu befassen: Im vorliegenden Fall hielt der Ehevertrag zwischen dem Zahnarzt und der Physiotherapeutin der Wirksamkeitskontrolle am Maßstab des § 138 BGB stand. Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs unterliegen die

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Herausnahme eines Vermögensgegenstands aus dem Zugewinnausgleich

Die in einem Ehevertrag wirksam vereinbarte Herausnahme eines Vermögensgegenstands aus dem Zugewinnausgleich macht eine vertragliche Anpassung im Rahmen der Ausübungskontrolle nach § 242 BGB nicht schon deshalb erforderlich, weil dies dazu führt, dass sich die Ausgleichsrichtung umkehrt, mithin der hiervon Begünstigte nur wegen der Herausnahme des Vermögensgegenstands ausgleichsberechtigt wird. Voraussetzung

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Der Verzicht auf den Versorgungsausgleich und die Ausübungskontrolle

Die Anpassung eines ehevertraglichen Verzichts auf den Versorgungsausgleich an geänderte Verhältnisse kann im Wege der Ausübungskontrolle erfolgen. Im Rahmen der Ausübungskontrolle kann dem ausgleichsberechtigten Ehegatten der unterlassene Erwerb eigener Versorgungsanwartschaften in der Ehezeit nicht vorgehalten werden, wenn dies auf einer gemeinsamen Lebensplanung beruht oder von dem ausgleichspflichtigen Ehegatten während bestehender

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Ausübungskontrolle beim Ehevertrag

Mit der Anpassung des ehevertraglichen Ausschlusses von Unterhalt und Versorgungsausgleich an geänderte Verhältnisse im Rahmen der Ausübungskontrolle, wenn ein Ehegatte eine Erwerbsminderungsrente bezieht und ehebedingt entstandene Nachteile beim Aufbau seiner Versorgungsanwartschaften erlitten hat hatte sich aktuell der Bundesgerichtshof zu befassen: Soweit ein Ehevertrag – wie hier – der Wirksamkeitskontrolle standhält,

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Unwirksamer Verzicht auf nachehelichen Unterhalt

Hält ein ehevertraglich vereinbarter Verzicht auf nachehelichen Unterhalt der richterlichen Ausübungskontrolle nicht stand, so muss die anzuordnende Rechtsfolge im Lichte des Unterhaltsrechts und damit auch der zum 1. Januar 2008 in Kraft getretenen Unterhaltsrechtsreform und deren Änderungen gesehen werden. Deshalb ist zu berücksichtigen, dass § 1570 BGB nur noch einen

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