Die Ernennung eines Bürgermeisters

Es gibt keinen Grund, für die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes, um die Aushändigung der Ernennungsurkunde eines Bürgermeisters zu verhindern, wenn die Wahl durch ein Urteil für ungültig erklärt worden ist, aber die Rechtsmittelfrist noch nicht abgelaufen ist. Denn nach den beamtenrechtlichen

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