Die vorenthaltenen Beweismittel

Es ist kein strafbarer Erpressungsversuch, einer Staatsanwaltschaft Beweismittel vorzuenthalten, wenn sie einen für diese verlangten „Kaufpreis“ nicht bezahlen will. Das angedrohte Übel – die Beweismittel nicht herauszugeben, wenn kein Kaufpreis gezahlt wird – ist kein im Sinne des Erpressungstatbestandes „empfindliches“

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