Bei einer Verurteilung wegen Völkermordes aufgrund der Teilnahme an dem „Kirchenmassaker von Kiziguro“ ist eine Mindestverbüßungsdauer von 20 Jahren angemessen.
Der Verurteilte ist mit inzwischen rechtskräftigem Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 29.12.2015 des Völkermordes schuldig gesprochen und zu
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