Vertretung in der Wohnungseigentümerversammlung

Ein Wohnungserbbauberechtigter (Wohnungseigentümer) kann sich bei der Ausübung seines Stimmrechts auch durch mehrere Bevollmächtigte vertreten lassen. Diese können nur einheitlich abstimmen, wenn sie gleichzeitig in der Versammlung anwesend sind.

Ein Wohnungserbbauberechtigter kann sich in der Wohnungserbbauberechtigtenversammlung bei der Ausübung seines

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