Bestellen Gäste einer Rauchergaststätte ohne Beteiligung des Wirtes bei einem Lieferservice warme Speisen zum Verzehr in der Gaststätte, begeht der Wirt auch dann keinen Verstoß gegen das Landesnichtraucherschutzgesetz Baden-Württemberg, wenn er den Gästen Besteck zur Verfügung stellt. Im Land Baden-Württemberg ist aufgrund § 7 Abs. 1 LNRSchG in Gaststätten das Rauchen grundsätzlich
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