Es ist aus sachlichen Billigkeitsgründen nicht geboten, einen Übergangsverlust, der bei dem Wechsel von der Einnahmen-Überschussrechnung nach § 4 Abs. 3 EStG zur Gewinnermittlung durch Bestandsvergleich nach § 4 Abs. 1, § 5 Abs. 1 EStG entsteht, auf das Jahr des Übergangs und die beiden Folgejahre zu verteilen. Die Entscheidung
LesenSchlagwort: Billigkeitsmaßnahmen
Abweichende Steuerfestsetzung aus Billigkeitsgründen und der Vorbehalt der Nachprüfung
Beantragt der Steuerpflichtige im Rahmen seiner Steuererklärung eine abweichende Festsetzung aus Billigkeitsgründen (hier: Verzicht auf eine Bilanzierung von Feldinventar nach Maßgabe von R 131 Abs. 2 Satz 3 EStR 2001, R 14 Abs. 2 Satz 3 EStR 2005) und veranlagt das FA erklärungsgemäß, aber unter Vorbehalt der Nachprüfung, erstreckt sich
LesenBilligkeitsmaßnahmen bei unternehmerbezogenen Sanierungen
Billigkeitsmaßnahmen nach den Vorgaben des Schreibens des Bundesministeriums der Finanzen vom 27. Mai 2003 sind nach einem Urteil des Bundesfinanzhofs nur in Fällen von unternehmensbezogenen Sanierungen möglich, mit denen das Unternehmen selbst vor dem Zusammenbruch bewahrt werden soll. Unternehmerbezogene Sanierungen, bei der der Schuldenerlass den Steuerpflichtigen persönlich zugute kommen soll,
LesenPreisanpassung bei Gas-Sonderkunden
Bei der Belieferung von Sonderkunden besteht kein gesetzliches Preisänderungsrecht eines Gasversorgungsunternehmens. Mit dieser Begründung hat jetzt der Bundesgerichtshof zwei Urteile des Landgerichts Oldenburg aufgehoben, mit denen die Klagen von Gaskunden gegen Gaspreiserhöhungen abgewiesen worden waren. Die Kläger der beiden Verfahren mit weitgehend gleich gelagertem Sachverhalt wurden als Endverbraucher von der
LesenVerjährungsfristen bei überzahlter Beamtenbesoldung
Rückzahlungsansprüche wegen überzahlter Besoldung unterliegen entsprechend § 195 BGB der dreijährigen Verjährung. Entsprechend § 199 Abs. 1 Nr. 2 BGB beginnt die Verjährung erst ab Kenntnis oder grob fahrlässiger Unkenntnis des zuständigen Bediensteten der verfügungsberechtigten Behörde von den den Anspruch begründenden Umständen. Die Behörde hat in ihre Billigkeitsentscheidung (§ 12
LesenBilligkeitsmaßnahmen bei Änderung der Verwaltungspraxis
Billigkeitsmaßnahmen der Verwaltung zur Anpassung der Verwaltungspraxis an eine von der bisherigen Verwaltungsmeinung abweichende Rechtsauffassung sind von den Gerichten jedenfalls dann zu beachten, wenn sie vom Finanzamt im Rahmen der Steuerfestsetzung getroffen wurden und bestandskräftig geworden sind. Bundesfinanzhof, Urteil vom 5. März 2008 – I R 12/07
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